Its learning

Was ist itslearning?

Itslearning ist eine Online- Lernplattform- auch Lernmanagementsystem (LMS) - zur Erweiterung des Offline- Unterrichts und zur Durchführung von Distanzunterricht. Die Plattform wurde im Sommer 2020 in ganz Mecklenburg- Vorpommern eingeführt und den Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Welche Vorteile bietet uns itslearning?

  • Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Lehrkräften

  • Nutzung möglich auf Desktop- Rechnern, Laptops und Smartphone mittels App

  • Ortsunabhängige Verteilung, Bearbeitung und Rückgabe von Aufgaben

  • Termine zu den Aufgaben sind in der Software hinterlegt, Erinnerungen durch die Lehrkraft sind möglich

  • Übersicht zu den Unterlagen der verschiedenen Fächer an einem Ort

  • integriertes Videokonferenzwerkzeug (voraussichtlich erst ab Herbst 2020

 

Wir sind überzeugt mit dieser Plattform den Unterricht motivierender und innovativer zu gestalten.

 

Datenschutz?

Vor der Einführung hat das Land MV sichergestellt, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt worden sind.

 

Anmeldung bei itslearning?

Über die Schule erhält Ihr Kind zwei Briefe aus dem Bildungsministerium: Einer enthält den Benutzernamen, der nicht änderbar ist und für die gesamte Schulzeit Ihres Kindes gültig ist, der andere enthält ein Initialpasswort.

Da das Anmeldeverfahren im Moment noch recht kompliziert gestaltet ist, führen wir dieses mit jedem einzelnen Schüler im Informatik- Unterricht durch. Außerdem zeigen wir den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten von Itslearning im Unterricht und üben mit Ihnen die Anwendung. Bei Fragen und Problemen können sich die Schülerinnen und Schüler jederzeit an die Schuladministratoren (Frau Schützler-Ott und Frau Rodat) wenden. 

 

Ist die Nutzung Pflicht?

Ja, im Rahmen des Unterrichts- beispielsweise auch für die Nutzung im Distanzunterricht- ist die Nutzung der Plattform an unserer Schule verpflichtend. Bei technischen Schwierigkeiten teilen Sie uns dies bitte über den Klassenlehrer mit.

 

Wir weisen ferner darauf in, dass es sich bei der landesweiten Lernplattform gemäß § 5a Abs. 1 Schuldatenschutzverordnung um einen digitalen Schuldienst handelt, für den keine Einwilligung zur Nutzung Ihrerseits erforderlich ist.